Führerscheinentzug

 


Führerscheinentzugsdelikte - Alkohol

 

Wir listen hier die Führerscheinentzugsdelikte auf und nennen Ihnen die Strafhöhen und die zu absolvierenden Maßnahmen. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zurück zum Führerschein.

 

Führerscheinentzugsdelikte Alkohol

 

Die häufigsten Führerscheinentzugsdelikte betreffend Alkohol sind das Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes ... 

 

  • ... von 0,8 bisweniger als 1,2 Promille oder in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand
  • Geldstrafe: 800 Euro bis 3.700 Euro
  • Entzugszeit: 1 Monat
  • Maßnahme: Verkehrscoaching (bei erstmaliger Übertretung)
  • ... von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille
  • Geldstrafe: 1.200 Euro bis 4.400 Euro
  • Entzugszeit: mindestens 4 Monate
  • Maßnahme: Nachschulung
  • ... von 1,6 Promille oder mehr oder bzw. Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt
  • Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900 Euro
  • Entzugszeit: mindestens 6 Monate
  • Maßnahme: Amtsärztin/Amtsarzt, Nachschulung, Verkehrspsychologische Stellungnahme


Im Wiederholungsfall innerhalb von fünf Jahren werden dann noch höhere Strafen und Entzugszeiten angewandt. Im Detail können Sie dies auf der offiziellen Seite nachlesen.

 

Führerscheinentzugsdelikte  - Geschwindigkeit

Die häufigsten Führerscheinentzugsdelikte betreffend Geschwindigkeit betreffen die Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets oder 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets 

 

  • Geldstrafe: bis 726 Euro (ggfs. höher)
  • Entzugszeit: 2 Wochen oder mehr


Im Wiederholungsfall innerhalb von fünf Jahren werden dann noch höhere Strafen und Entzugszeiten angewandt. Im Detail können Sie dies auf der offiziellen Seite nachlesen.

Weitere Führerscheinentzugs-delikte

Infos rund um den Führerscheinentzug

 

  • Fahren gegen die Fahrtrichtung auf der Autobahn

  •  

    Geldstrafe: 800 Euro bis 3.700 Euro

    Entzugszeit: mindestens 3 Monate

  •  

    Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen
  •  beispielsweise erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten, Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen
  • Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro

    Entzugszeit: mindestens 6 Monate

  • Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen.

  • Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
  • Entzugszeit: mindestens 6 Monate

Ihr Führerschein wurde Ihnen entzogen?

Benötigen Sie eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung?