Rechtspsychologie



Anhand von 9 ausgesuchten Schwerpunkten aus dem Arbeitsgebiet der Rechtspsychologie wollen wir die TeilnehmerInnen mit dem Gebiet bekanntmachen und auch die fachliche Basis für die zukünftige Tätigkeit in der Rechtspsychologie legen bzw. für bereits im Fachbereich tätige KollegInnen Zusatzwissen bereitstellen.

Info-Broschüre Terminplan LG 2020

Lehrgangsüberblick

Lehrgangsstart: Fr. 20. November 2020 - detaillierte Lehrgangstermine finden Sie im Terminüberblick LG 2020
Kosten: ab EUR 2750,- inkl. USt. (bei Einmalzahlung)
Umfang: 120 Einheiten, 10 Blockseminare, jeweils Freitag und Samstag
ReferentInnen: Univ.-Prof. Dr. Reinhard EHER, Mag. Barbara KLEEDORFER, Mag. Wolfgang MARX, MMag. Elisabeth MANDL, Mag. Heidrun NEDOMA, Mag. Corinna OBRIST, Mag. Gerhard MITTERBAUER, Dr. Katinka KECKEIS, Mag. Dr. Angelika SCHÄFFER
Anmeldeschluss: zwei Wochen vor Lehrgangsstart
Veranstaltungsort des Lehrgangs: Wien
Veranstalter: Higher Education Services GmbH
Weiterbildung für Klinische PsychologInnen, GesundheitspsychologInnen, PsychotherapeutInnen und ÄrztInnen

Lehrgangsbeschreibung


+ Perversion – Kriterien, Störungsbilder, Behandlung
+ Suizidprävention im Strafvollzug
+ Psychologie in der Polizeiarbeit, Umgang mit Gewaltopfern und sekundäre Traumatisierung
+ Die kriminalpsychologische Analyse von Gewaltdelikten
+ Diagnostik und Behandlung von Suchtkranken
+ Klinische Psychologie im Strafvollzug
+ Psychologische Prozessbegleitung von Kindern
+ Begutachtung von Sexualstraftätern
+ Beratung bei Trennung, Scheidung (§95, §107 AußStrG), Hochkonflikthaftigkeit und Entfremdung


Unter Rechtspsychologie wird ein spezielles Teilgebiet der Psychologie verstanden. Ziel ist es, Probleme des Rechtswesens durch den Einsatz psychologischer Theorien und Methoden zu lösen bzw. dadurch weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Eine grobe Gliederung kann wie folgt vorgenommen werden:

Forensische Psychologie: psychologische Methoden werden in Gerichtsverfahren eingesetzt
Kriminalpsychologie: Dieser Bereich widmet sich der Kriminalprävention und der Behandlung von Straftätern. Zudem wird erforscht, wie Kriminalität entsteht und wie man Kriminalität unter Zuhilfenahme psychologischer Verfahren aufdecken kann.

Wichtige Aufgabenbereiche der Rechtspsychologie sind jedenfalls:

Erstellung von Gutachten, sei es im Außerstreitverfahren (Pflegschaftsverfahren zur Kindeswohlgefährdung, Obsorge und Besuchsregelungen) oder auch im Bereich des Strafrechts (Bewertung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, Beurteilung der Schuldfähigkeit von Personen)
Strafvollzug, sei es bei der Behandlung von Straftätern oder auch bei deren Rehabilitation oder auch bei der Betreuung von Personen (Opfer, Angehörige, Täter). Auch Entlassungsprognosen bei Insassen sind ein wichtiges Thema.
Forschung, im Sinne von Ursachenforschung und Motivforschung im Zusammenhang mit kriminellem Verhalten, psychosoziale und psychopathologische Gegebenheiten, die kriminelles Handeln bedingen Anhand von 9 ausgesuchten Schwerpunkten aus dem Arbeitsgebiet der Rechtspsychologie wollen wir die TeilnehmerInnen mit dem Gebiet bekanntmachen und auch die fachliche Basis für die zukünftige Tätigkeit in der Rechtspsychologie legen bzw. für bereits im Fachbereich tätige KollegInnen Zusatzwissen bereitstellen

Die einzelnen Module im Detail

Perversion – Kriterien, Störungsbilder, Behandlung (MITTERBAUER)
Im Seminar werden grundlegende Perversionskonzepte vorgestellt. Mithilfe psychodynamischer und psychoanalytischer Theorie wird versucht anhand der manifesten sexuellen Delikthandlung auf die zugrundeliegenden inneren Dynamiken, Phantasien und Strukturen zu schließen, um so zu einem Verstehen des Täters und zur Erarbeitung einer individuellen Störungs- und Delikttheorie schon im Diagnoseprozess zu gelangen. Spezifische Behandlungsdynamiken und Behandlungsrisiken pathologischer Perversionen werden auf diesem dynamisch-diagnostischen Hintergrund erörtert. Eine Einbettung in allgemeine Sexualtätertypologien erfolgt. Methoden: Theorie, Fallarbeit anhand von Befunden und Gutachten.

Die kriminalpsychologische Analyse von Gewaltdelikten (MARX)
Im Seminar sollen zunächst kriminalpsychologische Ansätze zur Analyse und Beurteilung von Gewalttaten dargestellt werden. Dabei wird insbesondere die Methodik der Fallanalyse (Tathergangsanalyse) vorgestellt. Konkret wird u.a. auf Grundzüge der Verhaltensanalyse, Klassifikation von schweren Gewaltdelikten, Tätertypologien, sexuelle Gewalt sowie insbesondere auf Gewalt im sozialen (Beziehungs-) Umfeld eingegangen. Des Weiteren werden die Aufgabenfelder der forensischen Psychologie und Psychiatrie skizziert und interdisziplinäre Ansätze der Risikobeurteilung hinsichtlich Wiederholungsgefahr nach Gewaltdelikten diskutiert. Im dritten Seminarteil soll der Fokus auf primäre Gewaltprävention gelegt werden; diesbezüglich erfolgt eine Bestandsaufnahme zum Thema „Gewalt unter Jugendlichen an Schulen“ – insbesondere zu den Themenbereichen „Bullying/Cybermobbing“ - und konkrete präventive Programme und Interventionen werden vorgestellt.

Diagnostik und Behandlung von Suchtkranken (OBRIST)
Inhalt und Aufbau: Die TeilnehmerInnen bekommen einen Überblick über Suchtentstehungstheorien, Behandlungsansätze und Besonderheiten der Erkrankung „Sucht“, die eng an Illegalität gekoppelt ist. In diesem Zusammenhang wird der inhaltliche Bogen von gesetzlichen Grundlagen, über unterschiedliche Behandlungskonzepte für Frauen und Männer im Zwangskontext bis hin zu den daraus resultierenden Anforderungen an das psychologische Personal reichen. Praktisch relevante Themen, wie z. B. Motivation, Rückfälligkeit und Substitution sollen die theoretischen Grundlagen vertiefen und den TeilnehmerInnen einen Einblick in die komplexe Arbeit mit suchtkranken Menschen bieten. Methoden: Vortrag, Kleingruppen-Arbeit, Gruppen-Diskussionen

Suizidprävention im Strafvollzug (NEDOMA)
Im Rahmen dieses Tages werden neben der allgemeinen Thematik des Suizides die speziellen Herausforderungen der Suizidprävention im Strafvollzug erörtert. Gehört das Suizidrisiko im Gefängnis zur Persönlichkeitsstruktur des Gefangenen oder entsteht das Suizidrisiko durch die Bedingungen und Folgen der Inhaftierung? Diese fordernde Thematik wird anhand von theoretischen Inputs und praktischen Fällen eingehend diskutiert.

Klinische Psychologie im Strafvollzug (KECKEIS)
Die Psychologie zieht sich wie ein roter Faden durch die Arbeit in den Justizanstalten; beginnend mit der Auswahl von Justizbediensteten bis hin zur klassischen Arbeit mit straffälligen Klienten. Dieses Seminar versucht einen umfassenden sowie praxisnahen Einblick in dieses hochspannende Tätigkeitsfeld zu vermitteln und beschreibt die hauptsächlichen Probleme, Anliegen und Ressourcen dieses Klientels, die mit Hilfe klinisch-psychologischer Methodik erkannt, bearbeitet und gefördert werden können. Es soll Ihnen ein Überblick in diesen „hinter den Mauern“ existierenden Bereich der Psychologie gegeben werden.

Psychologie in der Polizeiarbeit, Umgang mit Gewaltopfern und sekundäre Traumatisierung (SCHÄFFER)
Inhalte:
• Psychologie in der Polizei- Grundausbildung und der Fortbildung
• Input Traumapsychologie (inkl. Prävalenzzahlen,...)
• Traumatisierungen durch belastende Einsätze (inkl. sekundäre Traumatisierung)
• vergleichende Studien mit anderen Einsatzorganisationen (Rettung, Feuerwehr)
• Projekt "Peer Support" der Polizei • Fallbeispiel(e)
• Zusammenarbeit der Polizei mit KI-Teams, Akutbetreuung
• Umgang der Polizei mit Gewaltopfern (Zufriedenheit der Bevölkerung),
(optional)

Psychologische Prozessbegleitung von Kindern (MANDL)
Warum Prozessbegleitung?
• Eine Anzeige bzw. ein Gerichtsverfahren sind außergewöhnliche Belastungssituationen für Betroffene und ihre Bezugspersonen. Um diese möglichst gering zu halten, kann es hilfreich sein, Unterstützung für das Kind bzw. sich selbst in Anspruch zu nehmen
• Die Prozessbegleitung ist psychosozialer und juristischer Beistand in der Zeit vor, während und nach der Anzeige bzw. den Ermittlungen und des Strafverfahrens Wesentliche Leistungen der Prozessbegleitung:
• Informationen über den Ablauf und die Auswirkungen einer Anzeige
• Informationen über die dabei notwendigen rechtlichen Schritte und Möglichkeiten
• Psychosoziale Beratung in dieser außergewöhnlichen und belastenden Situation
• Begleitung zur Anzeigenerstattung
• Vorbereitung und persönliche Begleitung während des Gerichtsverfahrens (z.B. kontradiktorische Einvernahme, Hauptverhandlung)
• Vermittlung eines Anwalts, einer Anwältin, der bzw. die sich um die juristische Vertretung vor Gericht und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kümmert Wer und wie wird unterstützt?
• Für Kinder und Jugendliche und deren Bezugssystem
• Das Bestreben ist, die extreme Belastungssituation für Kinder / Jugendliche und deren Bezugspersonen leichter erträglich zu machen.

Kriminologische und klinische Aspekte bei der Begutachtung und Gefährlichkeitseinschätzung von Sexualstraftätern (EHER)
In dem Seminar werden den TeilnehmerInnen die Grundsätze der forensischen Begutachtung von Sexualstraftätern näher gebracht. Zunächst werden die verschiedenen Kontexte erörtert, in denen eine entsprechende Begutachtung angezeigt oder sinnvoll ist. Es folgt eine Auseinandersetzung mit dem Wesen kriminalprognostischer Verfahren, vor allem aber mit deren Möglichkeiten und Grenzen bzw. mit den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Anwendung dieser Methoden. Danach werden relevante klinische Aspekte bei Sexualstraftätern besprochen, insbesondere Diagnosen aus dem Kreis der sexuellen Störungen, nicht ohne auf die inhärente Problematik des Diagnostizierens im besonderen Kontext der Strafrechtspflege einzugehen, der Verleugnungen oder sozial erwünschtes Antwortverhalten naturgemäß begünstigt. Zuletzt werden die klinischen Befunde vor dem Hintergrund ihrer Nützlichkeit im Sinne eines Risk-Assessments besprochen und Möglichkeiten der Abbildung einer risikorelevanten Veränderung präsentiert.

Beratung bei Trennung, Scheidung (§95, §107 AußStrG), hochkonflikthaftigkeit und Entfremdung (KLEEDORFER)
Seit 2013 sind Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder, bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen (Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG). Ohne eine derartige (verpflichtende) Beratung ist es seither nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Zudem haben PflegschaftsrichterInnen nun auch die Möglichkeit, zur Sicherung des Kindeswohles eine verpflichtende Familien-, Eltern oder Erziehungsberatung nach § 107 in Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren anzuordnen. Durch die Beratung sollen Bedingungen für die Entlastung und Unterstützung der Kinder geschaffen werden, aber auch die aktuellen und mittelfristigen Entwicklungsbedingungen der Minderjährigen verbessert werden. Das Seminar soll u. a. anhand von Fallbeispielen sehr praxisorientiert Einblick in diese beiden Formen der Beratung geben und dabei den Fokus auf besonders schwierige Beratungsbedingungen richten, wie etwa die fehlende Bindungstoleranz eines Elternteils und deren Auswirkungen auf das Kindeswohl.

Die ReferentInnen

Univ.-Prof. Dr. Reinhard EHER
Dr. med. Reinhard Eher, Jahrgang 1963, ist Psychotherapeut und Facharzt für Psychiatrie, Neurologie und psychotherapeutische Medizin. Er ist Leiter der Begutachtungs –und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter in der Vollzugsdirektion. Er ist habilitiert für das Fach Forensische Psychotherapie und seit 2009 ausserplanmäßiger Professor an der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm, Deutschland. Er ist Generalsekretär der International Association for the Treatment of Sexual Offenders (IATSO) und in dieser Funktion auch Herausgeber der online Zeitschrift www.sexual-offender-treatment.org.
Mag. Barbara KLEEDORFER
Klinische und Gesundheitspsychologin, Schwerpunkt Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie, allg. beeid. u. ger. zert. SV für Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie, Dyskalkulietherapeutin
Mag. Wolfgang MARX
Klinischer Psychologe, Gesundheitspsychologe, Notfallpsychologe (GKPP), Kriminalpsychologe (FBS), Sexualtherapeut (AVM)

Am Anton Proksch Institut in Wien beschäftigt sowie als Notfallpsychologe beim AKUTteam Niederösterreich
MMag. Elisabeth MANDL
Klinische Psychologin, Gesundheitspsychologin, Psychotherapeutin (VT), gerichtlich beeidete Sachverständige für Allgemeine, Klinische und Familienpsychologie, Scheidungs- und Wirtschaftsmediatorin Leitung des Psychosozialen Beratungszentrums und des Arbeitstrainingszentrums der AVS – Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens
Mag. Heidrun NEDOMA
Notfallsanitäterin, Klinische- und Gesundheitspsychologin, Arbeitspsychologin (GKPP), Notfallpsychologin
Psychologischer Fachdienst der JA Graz – Karlau, Supervisorin des Österreichischen Roten Kreuzes, Ö3 Kummernummer
Mag. Corinna OBRIST
Klinische- und Gesundheitspsychologin, systemische Psychotherapeutin;
seit 1994 In der der Justizanstalt Wien-Favoriten – einer Einrichtung des Strafvollzugs für die Behandlung drogen- und alkolholsüchtiger Frauen und Männer – tätig; Leitung des Frauenvollzugs und der ausgelagerten Therapiestation Münchendorf; Arbeit in freier Praxis; verschiedene Seminar- und Vortragstätigkeiten.
Mag. Gerhard MITTERBAUER
Forensischer Psychologe und forensischer Psychotherapeut (Psychoanalyse, Gruppenpsychoanalyse, TFP, MBT)
Beschäftigt im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST), Mitarbeiter im Forensisch Therapeutischen Zentrum Wien (FTZW), eigene Praxis.
Arbeitsschwerpunkte: Diagnostik und Behandlung schwerer Persönlichkeitsstörungen, Perversionen, Supervision
Dr. Katinka KECKEIS
Klinische- und Gesundheitspsychologin
Psychologin an der JA Mittersteig
Mag. Dr. Angelika SCHÄFFER
Klinische und Gesundheitspsychologin, Notfallpsychologin (Rotes Kreuz)
Lektorin am Juridicum Wien, hauptamtliche Lehrtätigkeit an der Sicherheitsakademie (SIAK) des Bundesministeriums für Inneres (Rechtsfächer, ADL)

Zertifizierung und Zielgruppen

Nach Absolvierung des Curriculums erfolgt die Zertifizierung wie folgt:
RechtspsychologIn: für PsychologInnen
Das Wissen wird als Weiterbildung vermittelt. Das bedeutet, dass Sie es im Rahmen Ihrer bereits bestehenden beruflichen Qualifikationen anwenden können. Es handelt sich nicht um eine Ausbildung zur Erlangung neuer berufsrechtlicher Qualifikationen.
Andere Berufsgruppen erhalten eine Teilnahmebestätigung über die Absolvierung des Lehrganges, aber keine Zertifizierung.

Primäre Zielgruppen für den Lehrgang sind:
• Psychologinnen und Psychologen, die im engeren Gebiete der Rechtspsychologie (z.B. Unterbringungsgesetz) und im Strafvollzug tätig sind
• Berufsangehörige, die im Strafvollzug für Rechtsbrecher bzw. in den speziellen Einrichtungen für „geistig abnorme“ oder „entwöhnungsbedürftige“ Rechtsbrecher tätig werden wollen oder bereits tätig sind
• Allgemein gerichtlich beeidete Sachverständige für Psychologie (z.B. Klinische Psychologie – inkl. Suchtmittel, Traumatisierung, Neuropsychologie sowie Arbeitspsychologie und Organisationspsychologie)
• Berufsangehörige, die im ambulanten Bereich der Rückfallprävention tätig sind oder zukünftig sein wollen, wie z.B.
    o Alkoholtäter
    o Drogenabhängige
    o Potentielle Sexualstraftäter im Vorfeld der Tatbegehung im Rahmen der Verbrechensprävention
• Berufsangehörige, die als Kinderbeistand tätig sind bzw. diese Tätigkeit anstreben